Philosophie der Todesstrafe


Camus vs. Kant, Schreiber vs. Beccaria

Philosophen streben nach der Erkenntnis über den Sinn des Lebens, das Wesen der Welt und die Stellung des Menschen. Außerdem sinnieren sie über verschiedene Sichtweisen des Lebens und andere relevante Dinge, die Inhalt davon sind. So haben sich viele bekannte Philosophen, darunter Immanuel Kant und Albert Camus, zur Gerechtigkeit in Bezug auf die Todesstrafe geäußert, die lange Zeit in vielen Ländern, wie z.B. in Japan, nach wie vor vollstreckt wird. Immanuel Kant, einer der bedeutendsten Vertreter der abendländischen Philosophie, war ein Befürworter der Todesstrafe. Seine Stellung begründete er mit dem Prinzip der Gleichheit. Dies besagt, dass alles was man einem anderen zufügt, auch denjenigen selbst widerfahren wird. Kant war der Auffassung, dass bestimmte Gesetzesbrüche mit dem Tod des Täters zu bestrafen sind. Grund dafür ist die Widervergeltung.

 

Der Franzose Albert Camus äußerte sich 160 Jahre später ebenfalls zu diesem Thema und kritisierte dabei,dass von Kant erwähnte Gleichheitsprinzip, da es viele Arten des Sterbens gibt und es gilt diese voneinander zu differenzieren.

Kein Mensch würde den Tod, der den Menschen im Schlaf ereilt mit dem qualvollen Tod einer Person, die im See ertrunken ist, auf eine Ebene setzen.

 

Im Vergleich zu Camus Sicht der Dinge, sind Kants Argumente teilweise nicht schlüssig, da er die Gerechtigkeit der Todesstrafe mit dem Gleichheitsprinzip verteidigt. Meiner Meinung nach, kann man Sachverhalte bzw. Gegebenheiten, insbesondere den verschiedenen Todesarten, nicht gleichsetzen.

Immanuel Kant hat sich nur eindimensional mit dem Thema beschäftigt. Was ist mit den Menschen, die aus Notwehr töten mussten? Oder Eltern Selbstjustiz am Täter ausüben, die ihr Kind verloren haben, weil es vergewaltigt und anschließend ermordet wurde? Eine Straftat kann man nicht verallgemeinern, genauso wie man nie eine absolute Gerechtigkeit auf dieser Welt erreichen wird.

 

Die Argumentation des Philosophen Camus war größtenteils überzeugend. Es wird deutlich, dass er ein absoluter Gegner der Todesstrafe ist. Er bezeichnet sie indirekt als unfair beziehungsweise als doppeltes Sterben. Zuerst das psychische Sterben durch das unerträgliche Warten auf den Tag X und letztendlich das körperliche Sterben.

Letzterer Punkt war nicht überzeugend, da ich diese Meinung nicht vertrete, sondern größtenteils das Gleichheitsprinzip, obwohl dieses ebenfalls nicht hundertprozentig durchsetzbar ist.

Ein weiterer Philosoph, Hans-Ludwig Schreiber, beschäftigte sich vor circa 13 Jahren ebenfalls mit dieser Thematik. Er rechtfertigte die Todesstrafe auf Grundlage des Utilitarismus mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls der Gesellschaft. Diese besondere Form der Strafe soll vor allem zur Abschreckung dienen, außerdem sollte der Nutzen der Straftat für den Täter immer kleiner sein als die Strafe. Dennoch sollte die Todesstrafe nur bei schweren Verbrechen wie einem Mord vollstreckt werden.

 

Cesare Beccaria, ein italienischer Rechtsphilosoph, empfand die Todesstrafe als nicht relevant und lehnte sie komplett ab. Beccaria betonte die abschreckende Wirkung dieser harten Strafe auf das Volk, doch war sie staatstheoretisch nicht zu halten. Denn wenn diese Bestrafung eine abschreckende und langfristige Wirkung auf die Bevölkerung haben soll, müsse sie oft und mit geringen Abständen vollführt werden. Allerdings können häufige Verbrechen nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

 

Während ich mit der Sichtweise des Philosophen Schreiber vollständig übereinstimmte, gab es einige Verschiedenheiten zwischen Beccarias und meinen Ansichten.

Er ist der Überzeugung, dass die Länge der Strafe entscheidend ist, kam mir das Bild eines nach Vergeltung strebenden Menschen in den Kopf, für den 20 Jahre Gefängnis kein Hindernis wären, um ein Verbrechen zu begehen.

 

Deshalb bin ich der Meinung, dass der Schweregrad einer Strafe entscheidend ist. Der Tod ist endgültig und kann nicht wie ein herkömmliches Gerichtsurteil widerrufen werden. Jedoch hat der Täter bei der Todesstrafe nicht die Möglichkeit Reue zu zeigen oder über seine Taten nachzudenken, weshalb ich auch hier geteilter Meinung bin.

Eine lange Haftstrafe dient zur Abschreckung des Einzelnen, doch der Tod schreckt die Massen ab.

 

Fühlt euch dazu eingeladen, eure Meinung in der Kommentarfunktion niederzuschreiben. Welchem Philosophen fühlt ihr euch am ehesten zugehörig?

Eintrag verfasst von L.N

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Zuordnung der Straftheorien

Haben Sie sich auch schon einmal die Frage gestellt, warum Menschen für Taten, die nicht in die bekannte Gesellschaftsnorm passen, bestraft werden? Warum wir Menschen überhaupt bestrafen? Verschiedene Straftheorien liegen dieser Antwort nahe und lassen uns verstehen, warum wir als Menschen denken, unbedingt bestrafen zu müssen. Im Rahmen dieser Frage gibt es zwei philosophische und plausible Straftheorien, welche diese Frage beantworten können.

 

Quelle M2 (Immanuel Kant – Die Notwendigkeit der Todesstrafe/1797):

Immanuel Kant ist der Auffassung, dass man die Gerechtigkeit zwischen einem Menschen und den begangenen Taten nur wiederherstellen kann, wenn derjenige dafür bestraft wird, der sie auch begangen hat. Er folgt dem Prinzip der Gleichheit. Wer eine Tat begangen hat, muss auch genauso hoch dafür bestraft werden. Aus diesem erwähnten Grund ist die Zuordnung zur absoluten Straftheorie passend. Kant sagt in seinem Text: „Hat er aber gemordet, muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit“ (Z.16-18). Des Weiteren sagt er ebenfalls: „damit jedermann das wiederfahre, was seine Taten wert sind“ (Z. 29-30)

Quelle M4 (Hans-Ludwig Schreiber – Die utilitaristische Rechtfertigung der Todesstrafe/2006): 

 

Utilitarismus in der Philosophie. Ein bekanntes philosophisch-ethisches Grundprinzip, welches besagt, dass jedermann zu jeder Zeit im Blick auf das größtmögliche Wohl aller handeln sollte. Schreiber ist, meiner Meinung nach, eindeutig zur relativen Straftheorie zuzuordnen. Ziel der relativen Straftheorie ist es, eine gezielte Vorbeugung und Prävention zu schaffen. Hierbei geht es um eine Bestrafung, die zum Ziel hat, künftige Straftaten und Delikte zu verhindern. Speziell würde ich Schreiber sogar zum Unterpunkt der Generalprävention zuordnen. Generalprävention meint, die Motivation zum allgemeinen Rechtsgehorsam. Die Gesellschaft, so Hans-Ludwig Schreiber, soll mithilfe der Todesstrafe von weiteren Taten abgeschreckt werden. Nur durch Abschreckungen und Warnungen kann für das größtmögliche Wohl aller gesorgt sein. Schreiber rechtfertigt die Todesstrafe mit dem Beispiel eines Mordes an einer anderen Person, denn nur so können Menschen vor solchen grausamen Taten gehindert werden.

 

Quelle M5 (Cesare Beccaria – Die Nutzlosigkeit der Todesstrafe/1764):

Beccaria betont in der Quelle M5 immer wieder die Sinn- und Nutzlosigkeit der Todesstrafe. Es ist schwer ihn speziell zu einer der Straftheorien zuzuordnen. Dennoch würde ich ebenfalls die Zuordnung zur relativen Straftheorie wählen, da er vermehrt von Prävention spricht. Er spricht weniger von Generalprävention, als von Spezialprävention.

 

So Beccaria: „Demnach besitzt die Intensität der Strafe lebenslänglicher Knechtschaft, welche die Todesstrafe zu ersetzen hätte, alles, was erforderlich ist, um ein tatenentschlossenes Gemüt zurückzuhalten“ (Z. 44-47).

 Eintrag verfasst von P.B

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Sind die Positionen der Philosophen für uns überzeugend?

 

Zunächst ist einmal zu sagen, dass die Ansichten, welche die Philosophen vertreten haben, nicht grundlos waren. Jeder Mensch hat seine eigenen Meinungen und Ansichten zu einem bestimmten Thema. Wir sagen, dass beide Ansichten überzeugend sind, weil sie in ihrem Sinn begründet sind. Albert Camus ist völlig gegen die Todesstrafe. Immanuel Kant ist wiederum für die Todesstrafe.  Jedoch sind beim Bearbeiten der Texte trotzdem einige Uneinigkeiten zwischen den Gruppenmitgliedern aufgetreten, beispielsweise mit der Meinung von Immanuel Kant.

Denn warum sollten Menschen gleich zum Tode verurteilt werden? Kein Mensch und kein Staat hat das Recht, voreilig das Leben eines anderen Menschen zu beenden, egal aus welchem Grunde. Sei es der Täter oder das geschädigte Opfer. Der Staat würde somit seine Aufgabe vernachlässigen, Leben zu schützen. Kant folgt nun einmal dem Prinzip der Gleichheit. Wir sind der Meinung, dass trotzdem keine Gerechtigkeit zwischen den Parteien entstehen kann, denn wer jemanden anderen gegen seinen Willen ermordet, macht sich damit selbst zum Mörder. Es ist wie ein ewiger Kreislauf, der ständig von vorn beginnt. Eine wirkliche Gerechtigkeit wird niemals herrschen, auch wenn man Vergeltung auf den Straftäter ausübt. 

 

Darüber hinaus, gehen wir mit der Meinung, des französischen Philosophen Albert Camus, teilweise mit. Wir bestätigen ihn in der Ansicht, dass die Todesstrafe eine sehr barbarische Strafe sein kann. Man wartet zum teil jahrelang auf die Vollstreckung der Todesstrafe, schon allein das ist Strafe genug. Seine Argumente sind für uns insofern überzeugend, da Camus der Ansicht ist, dass man Gesetze braucht, um die Natur des Menschen und die damit einhergehenden Triebe und Rachegelüste zu unterbinden. Trotz dessen kann das Gesetz der Vergeltung hier nicht wirken, denn wie auch Camus schon sagt: “Wir wollen den Umstand beiseitelassen, dass das Gesetz der Vergeltung nicht durchführbar ist und dass es ebenso übertrieben wäre, den Brandstifter durch die Einäscherung seines Hauses zu bestrafen, wie unzulänglich“(Z.20-24). Außerdem gehen wir mit der Überzeugung Camus mit, dass die Todesstrafe nicht mit dem normalen Tode zu vergleichen sei. Uneinigkeiten haben sich bei der Bearbeitung des Textes zu Camus nicht aufgetan.

Eintrag verfasst von P.B

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Argumente für und gegen die Todesstrafe

 

Die Todesstrafe, ein heute noch kontroverses und umstrittenes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Trotz dessen wird sie noch in einigen Ländern, wie beispielsweise in China und dem Iran vollzogen. Tausende Menschen werden jedes Jahr in diesen Ländern exekutiert. Doch ist diese Strafe gerecht? Warum sollte sie weitere potenzielle Täter und Mörder abschrecken?

Es gibt viele und verschiedene Gründe, die für oder gegen eine Todesstrafe sprechen. Ein Grund, welcher für die Todesstrafe sprechen würde, wäre allein die Gerechtigkeit. Doch warum sollte ein Mensch nicht hingerichtet werden, wenn er vielen anderen Menschen, teils sogar Familien unbeschreibliches Leid zugefügt hat? Es wäre doch nur gerecht, wenn der Verurteilte genauso für seine Taten leiden würde, die er anderen Menschen angetan hat. Des weiteren kann der Verurteilte keinen weiteren Schaden anrichten, bzw. weitere Straftaten begehen.

 

In der Quelle M6 wird aber nicht nur der Grund aufgeführt, welcher für die Todesstrafe spricht. Sondern eben auch weitläufig andere Gründe, die besonders gegen eine Todesstrafe sprechen.

Angefangen mit der Tatsache, dass die Todesstrafe eine überaus grausame Strafe ist, da der Täter, welcher hingerichtet werden soll, über ein besonderes Maß hinaus leidet und ihm damit eine unsäglich psychische Strafe auferlegt wird. Der Gedanke einer Todesstrafe wäre primitiv, da der Mensch nur seinen Trieb der Rache und Rachegelüsten nachlaufen würde. Die Todesstrafe ist nicht rückgängig zu machen, egal ob der Exekutierte unschuldig ist oder nicht. Die Justiz kann keinen Irrtum korrigieren. Daraus resultierend die seelischen Schmerzen der Hinterbliebenen, bei einem hingerichteten Unschuldigen.

Gewalt verursacht Gegengewalt, auch wenn diese Gewalt auch meist nur eine seelische ist. In einigen Fällen jedoch auch eine körperliche, denn nicht jedes Land, welches die Todesstrafe heutzutage noch vollstreckt, tut dies auch mit der allseits bekannten und oft verwendeten Methode der Giftspitze.

 

Die Todesstrafe weckt Zweifel in den Köpfen der Menschen. Denn die Unabhängigkeit der Justiz wird hiermit in Frage gestellt. Denn die Exekutive, also die ausführende Gewalt im Staat und die Judikative, die rechtssprechenden Gewalt, überschneiden sich, wenn es um die Frage der Todesstrafe geht.  Auch die Rechtsstaatlichkeit des eigentlichen Verfahrens ist fragwürdig, wenn man an die Menschenrechte denkt und die darin enthaltene Würde eines Menschen.

 

Ein weiterer Grund, der gegen die Todesstrafe spricht, ist der Staat selbst. Jeder Staat auf der Welt macht es sich zur Aufgabe mithilfe von verschiedenen Instanzen, seine Bürger und Einwohner zu schützen. Staaten stellen die eigene Legitimation in Frage, nämlich Leben zu schützen, wenn sie die Todesstrafe durchführen und wehrlose Menschen, die sich in deren Gewalt befinden, zu Tode verurteilen. Unabhängig davon, was sie verbrochen oder getan haben. Der Staat widerspricht sich somit selbst, vor allem wenn er Rechtsstaatlichkeit großschreibt und diese auch verfolgt.

 

Die Achtung des Lebens und der Menschenwürde stehen an oberster Stelle. Im Allgemeinen ist bekannt, dass die Würde eines einzelnen Menschen unantastbar ist. Die Würde des Menschen ist der staatlichen Gewalt übergeordnet und darf aus keinem Grund verletzt werden. Ein Mensch der in einem Gefängnis durch die Giftspritze, durch den Strick oder andere Methoden zu Tode kommt wird gegen seinen eigenen Willen getötet, indem sich der Staat über die Würde desjenigen stellt.

Eintrag verfasst von P.B

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