ERSTE EINDRÜCKE


Assoziationen mit der Todeszelle

Ein kleiner Raum. In ihm nichts weiter als eine Liege mit Schnallen. Die Wände, grau und kahl. Es ist kalt. An einer Wand, ein Fenster, daneben ein kleines Loch. Wer denkt, dieses Fenster führt nach draußen, der irrt sich. Es führt zu einem zweiten Raum. Von dort wird beobachtet wie man stirbt. Beim Sterben beobachtet... Das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen. Das kleine Loch neben dem Fenster ist für den Arm in den die Spritze mit dem tödlichen Gift gesteckt wird. Wenn man in diesem Raum landet, so ist man vom Gericht zum Tode verurteilt. Wir fragen uns was im Kopf des Verurteilten vorgeht während er da liegt und auf den Tod wartet. Der Anblick des Zimmers bereitet uns Angst und Schrecken. Das beengende Gefühl, welches uns das Zimmer bereitet, wird durch die Schnallen an der Liege verstärkt. Der Raum erinnert an einen Keller, die Liege an einen Zahnarztstuhl, zusammen an einen Folterraum. Es ist ein Zimmer indem man stirbt, ohne Familie, ganz allein. Ein Hinrichtungszimmer. Die Todesspritze scheinbar die Erlösung.


Unterscheidung von anderen Strafen

Neben der Todesstrafe gibt es weitere Arten der Strafe. Beispiele wären: die Geldstrafe, die Bewährungsstrafe und die Haftstrafe. Die Todesstrafe unterscheidet sich stark von den anderen Arten. Ein gutes Beispiel dafür wäre die ungerechte Verurteilung. Wenn ein Mensch zu Unrecht verurteilt und hingerichtet wird, kann dies nicht rückgängig gemacht werden. Wenn er jedoch zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, so kann er wieder entlassen werden, wenn man bemerkt, dass er nicht der wahre Täter ist. Ein weiterer Unterschied wäre, dass der Verurteilte im Gefängnis die Chance bekäme sich nach seiner Haftzeit zu ändern. Diese Möglichkeit wird ihm bei einer Hinrichtung nicht gegeben. Außerdem denken wir, dass die Angehörigen des Verurteilten bei einer Hinrichtung viel mehr leiden als bei einer Gefängnisstrafe.


Positionierung im Zusammenhang der Straftheorien

Das Ziel der absoluten Straftheorien ist die Vergeltung. In diesem Falle lässt sich nichts gegen die Todesstrafe sagen, da diese Theorie die Strafe auch durchsetzt, wenn sie keinen weiteren Zweck für die Gesellschaft hat. Das Ziel der relativen Straftheorien ist die Prävention. Es gibt die negative und die positive Generalprävention und die negative und die positive Sozialprävention. Die Todesstrafe passt in die negative Generalprävention. Wenn man behauptet, dass sich die Leute durch die Todesstrafe abschrecken lassen. Die Praxis scheint allerdings zu zeigen, dass die Todesstrafe nur die wenigsten abschreckt. In die positive Generalprävention lässt sich die Todesstrafe nicht einordnen. Es ist verboten jemanden zu töten. Wenn der Staat dennoch jemanden als Strafe töten lässt, stellt er seine Autorität in Frage. Die Todesstrafe lässt sich ebenso weder der positiven noch der negativen Sozialprävention zuordnen. Aus dem einfachen Grund, dass man nach dem Tod nichts mehr dazulernen und somit auch nichts mehr

bessern kann.

Eintrag verfasst von A.F

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